Unsere Leistungen
Anwaltsnotariat
Der Notar ist in der Bundesrepublik Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
In der Kanzlei in Elsfleth stehen wir Ihnen für Beurkundungen von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen) durch unseren Notar zur Verfügung.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Transportrecht
Das Transportrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen über den Transport von Frachtgut oder Personen. Das Rechtsgebiet des Transportrechts gehört zum Handelsrecht. Das Transportrecht befasst sich mit den Transportarten des Gütertransports und der Personenbeförderung, mit den Warenbegleitpapieren (Frachtbriefen etc.), dem Frachtgeschäft, den Rechten und Pflichten der Beteiligten sowie den das Transportrisiko regelnden Gefahrübergang.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber, umgangssprachlich auch Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).
Wir vertreten Sie sowohl auf Bauherren- als auch auf Unternehmerseite.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beinhaltet alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).
Durch unsere jahrelange Erfahrung können wir Sie sowohl bei Arbeitgeber-, als auch bei Arbeitnehmerinteressen vertreten. Unsere Kollegen Lutz H. Franke und Jürgen Nipper verfügen über die Fachanwaltsqualifikation für Arbeitsrecht.
Strafrecht
Das Strafrecht regelt im Rechtssystem diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden.
Ein Strafverteidiger ist ein dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender rechtlicher Beistand. Er ist nicht an Weisungen des Gerichts gebunden.
Eine professionelle und umfangreiche Beratung und Betreuung können wir durch die jahrelange Erfahrung sowohl in Kapitaldelikten, aber auch in Vermögensdelikten sicherstellen.
Mietrecht
(inklusive (Land-)Pachtrecht und Nachbarrecht)
Das Mietrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet. Es regelt im Streitfall die Rechte von Mietern als auch Vermietern. Sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie.
Dies gilt auch für das (Land-)Pachtrecht und nachbarrechtliche Auseinandersetzungen. Da wir viele Vermieter und Verpächter vertreten, sind uns die Besonderheiten des verbraucherrechtlich orientierten Wohnraummietrechts gut bekannt, wovon auch Mieter profitieren, wenn sie uns beauftragen. Unser Kollege Nils Ole Rückoldt verfügt über die Fachanwaltsqualifikation für Mietrecht.
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Wohnungsgrundbuch begründet, jede Wohnung erhält bei der Entstehung ein eigenes Grundbuchblatt und kann deshalb wie jede andere Immobilie verkauft, mit Grundpfandrechten belastet oder vererbt werden.
Das Wohnungseigentum besteht aus Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum.
Wir vertreten Sie sowohl bei Fragen, die als Sondereigentümer aufkommen, aber auch als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Unser Kollege Nils Ole Rückoldt verfügt über die Fachanwaltsqualifikation für Wohnungseigentumsrecht.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet und unterteilt sich in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht (zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel Frachtvertrag oder Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften). Unser Kollege Lutz H. Franke verfügt über die Fachanwaltsqualifikation für Verkehrsrecht.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt im Wesentlichen die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer möchte sich im Schadensfalle darauf verlassen, dass der Versicherer die vereinbarte Versicherungsleistung zahlt, für die der Versicherungsnehmer ggf. schon seit Jahrzehnten Versicherungsprämien leistet.
Wir vertreten Sie insbesondere in Fragen der Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Rechtsschutz-, Lebens-, Gebäude-, Hausratversicherung und vielen weiteren Versicherungsverträgen.
Gesellschaftsrecht
Als Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
Wir beraten Sie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, aber auch beratend bei der beabsichtigten Gründung, Änderung oder Neuausrichtung der Gesellschaft.
Erbrecht
Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Wir vertreten Sie sowohl im Vorfeld einer Erbschaft (z.B. beratend), als auch bei Streitigkeiten nach einem Erbfall.
Zivilrecht
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten, also Beziehungen zwischen natürlichen (Menschen) und juristischen Personen (Unternehmen) unter- und zueinander und weiterhin die Beziehungen zu Sachen sowie die Relationen der Sachen untereinander.
Hierbei handelt es sich um einen Sammelbegriff, der unter anderem auch die Geltendmachung eigentumsrechtlicher, schadensersatzrechtlicher und schmerzensgeldrechtlicher Ansprüche umfasst.