Gütestelle

Anerkennung als Gütestelle

Rechtsanwalt und Notar Torsten Rückoldt, Sielstr. 6 in 26919 Brake wurde mit Schreiben vom 21.08.2008 durch den seinerzeitigen niedersächsischen Justizminister als Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Die Anerkennung bezieht sich auf die Tätigkeit in Güteverfahren gemäß der der Gütestelle zugrunde liegenden Verfahrensordnung und erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Rechtsanwalt und Notar Torsten Rückoldt ist ermächtigt als Vorsteher im Sinne des § 797 a Abs. 4 Satz 1 ZPO, die Vollstreckungsklausel für Vergleiche zu erteilen, die vor dieser Gütestelle geschlossen worden sind. Diese Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Fälle des § 726 Abs. 1, der §§ 729 - 729 und des § 733 ZPO.

Die Gütestelle dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören. Weitere besondere Zugangsvoraussetzungen, eine Streitwerbegrenzung oder Begrenzung der örtlichen Zuständigkeit besteht indes nicht. Die staatlich anerkannte Gütestelle Torsten Rückoldt bietet die Gewähr für eine von den Parteien unabhängige, objektive und qualifizierte Schlichtung, betreibt Schlichtung als dauerhafte Aufgabe und geht nach einer Verfahrensordnung vor.

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