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Prozessvollmacht
Die Prozessvollmacht dient dazu, dass sich der Rechtsanwalt für den Mandanten gegenüber Behörden, Anspruchsgegnern und Dritten legitimieren kann. Einige Erklärungen (wie z.B. Kündigungen) erfordern die Vorlage einer Originalvollmacht gemeinsam mit dem Schreiben, welches die Kündigung enthält. Überdies legitimiert die Vollmacht zum Beispiel die Anforderung zur Akteneinsicht.
Prozesskostenhilfe (externer Link)
Über die Prozesskostenhilfe (PKH) kann bedürftigen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten, dem Bundespatentgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und die ggf. erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern und Adhäsionsklägern oder Antragstellern im Klageerzwingungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat und über die im Vergleich zur regulären Berechnung teilweise erheblich verminderten Gebühren die Anwaltschaft.
In den Verfahren nach dem FamFG sowie in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.
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